Wir haben die häufigsten Fragen zur Einschulung für Sie zusammengestellt. Für weitere Informationen sprechen Sie bitte die Schulleitung an.
Welche Kinder werden im Schuljahr 2024/25 schulpflichtig?
Alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2017 und dem 30.09.2018 geboren sind, werden im Schuljahr 2024/25 schulpflichtig.
Die Eltern dieser Kinder werden ab Mitte September 2023 vom Schulträger, der Stadt Dortmund, angeschrieben und zur schriftlichen Anmeldung ihres Kindes bis zum 15.20.23 an einer Grundschule aufgefordert.
Wie läuft die Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/25 ab?
Im September 2023 erhalten alle Eltern schulpflichtig werdender Kinder von der Stadt Dortmund ein Anschreiben, das über die Anmeldeverfahren informiert.
Dieses Schreiben enthält zudem einen zweiseitigen Anmeldebogen, den die Eltern bitte ausfüllen, ggf. notwendige Unterlagen beifügen und bis spätestens 15.10.2023 mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten an die gewünschte Grundschule senden. Ein persönliches Anmeldegespräch und ein Schulspiel werden wir nach der Aufnahmebestätigung im Januar anbieten
In der Stadt Dortmund kann die Grundschule frei gewählt werden. Ein Aufnahmeanspruch besteht aber nur für die nächstgelegene Schule im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten.
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten die Eltern Anfang Januar 2024 eine schriftliche Aufnahmebestätigung durch die Schule, erst dann ist das Kind an der jeweiligen Schule aufgenommen.
Kann ein Kind vorzeitig eingeschult werden (Kann-Kinder) ?
Kinder, die nach dem Stichtag 30.09.2018 sechs Jahre alt werden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern angemeldet werden.
Da die Eltern dieser Kinder kein Schreiben von der Stadt Dortmund erhalten, müssen sie von sich aus telefonisch Kontakt zu der gewünschten Grundschule aufnehmen.
Die Schulleitung berät die Erziehungsberechtigten hinsichtlich der Aufnahmeentscheidung.
Unser Kind benötigt besonderen oder sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf.
Sollte Ihr Kind bereits im Kindergarten durch eine Integrationskraft begleitet werden, informieren Sie uns bitte darüber (sehr gern bereits über den Anmeldebogen oder telefonisch). Wir nehmen dann noch einmal gesondert Kontakt zu Ihnen auf.
Sollten Sie ärztliche Gutachten vorlegen können, wären wir über die entsprechenden Informationen dankbar.
Sollten Sie bereits jetzt wissen, dass Sie Ihr Kind an einer Förderschule anmelden möchten, muss die Grundschule vorab ein Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs durchführen. Nehmen Sie bitte diesbezüglich telefonisch Kontakt zu uns auf.
Wann kann ein Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden?
Die Rückstellung vom Schulbesuch ist nur unter besonderen Umständen möglich. Eltern, die eine Rückstellung vom Schulbesuch für ihr Kind erwägen, nehmen bitte Kontakt zur Schulleitung auf.
Kann unser Kind Herkunftssprachlichen Unterricht erhalten?
Der Herkunftssprachliche Unterricht (kurz: HSU) ist ein Angebot des Landes NRW für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10, die mit zwei oder mehr Sprachen aufwachsen.
Der Unterricht wird nach Vorgaben des Landes erteilt und steht unter seiner Schulaufsicht.
Er ist gedacht für alle Schülerinnen und Schüler die Grundkenntnisse in der jeweiligen Herkunftssprache mitbringen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Der HSU findet zusätzlich zum Schulunterricht statt, vorwiegend am Nachmittag und meistens an einer anderen Schule, nicht an der Schule, die Ihr Kind besucht.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer zum HSU in Dortmund
Bei Interesse nimmt das Sekretariat gerne Ihre Anmeldung zum Herkunftssprachlichen Unterricht entgegen. Beachten Sie bitte die Abgabefrist 15. Januar 2024
Auskunft bei Fragen erteilt die Schulleitung.
Wann findet die schulärztliche Einschulungsuntersuchung statt?
Üblicherweise wird jedes schulpflichtige Kind vor der Einschulung zur schulärztlichen Einschulungsuntersuchung eingeladen. Die Untersuchung findet in der Regel statt, wenn das Kind das 6. Lebensjahr vollendet hat.
Findet der Tag der offenen Tür in diesem Jahr statt?
Unsere Schulguides, bieten am Tag der offenen Tür Führungen durch die Schule an. Die Schulleitung und die OGS-Koordinatorin steht für Fragen zur Verfügung. Den Termin des Tags der offenen Tür entnehmen Sie bitte der Terminübersicht auf dieser Homepage.
Die Schule stellt sich hier in einem kleinen Video vor.
Findet das Schulspiel in diesem Jahr statt?
Beim Schulspiel möchten wir Ihr Kind schon vor Schuleintritt kennenlernen. Dazu laden wir unsere Schulanfänger kurz nach dem Versand der Aufnahmezusagen im Januar noch einmal in die Schule ein. Das Schulspiel findet in einem spielerischen Rahmen statt. Einzeln oder in Kleingruppen lösen die Kinder Aufgaben. Dies sind neben Bewegungsspielen auch Aufgaben zur Seh- und Hörwahrnehmung, zum Wortschatz und zum mathematischen Vorwissen. Zudem sollen die Kinder Aufgaben mit Schere und Buntstiften lösen. Grundlage des Schulspiels ist das Schulfähigkeitsprofil des Landes NRW.
Findet ein Elterninformationsabend für die Eltern der Schulanfänger statt?
Der Elterninformationsabend für die Eltern der Schulanfänger findet im Mai/ Juni vor der Einschulung statt. Dort werden alle Fragen rund um den Einschulungstag und die ersten Schulwochen beantwortet.
Den Termin entnehmen Sie bitte der Terminübersicht auf dieser Homepage.
Findet in diesem Jahr ein Schnuppertag für die Schulanfänger statt?
Beim Schnuppertag lernen die Schulanfänger bereits vor der Einschulung ihre Klasse und die neue Klassenlehrerin kennnen. Üblicherweise findet der Schnuppertag im Mai/ Juni vor der Einschulung statt.
Den Termin entnehmen Sie bitte der Terminübersicht auf dieser Homepage.
Wie erhalten Erziehungsberechtigte Antworten auf weitere Fragen zur Einschulung?
Auskünfte erteilt die Schulleitung. Wir beraten Sie gerne. Bitte nehmen Sie gerne auch telefonisch Kontakt zu uns auf.