Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat alle Schulen dazu aufgefordert, eine verbindliche Handynutzungsordnung zu erstellen. Ziel ist es, den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu fördern und zugleich einen geschützten Lern- und Lebensraum für alle Kinder sicherzustellen.
Unsere Schule möchte mit dieser Regelung einen ausgewogenen Weg finden zwischen der Förderung des pädagogischen Lernens mit digitalen Medien und dem Schutz vor Ablenkung, Störungen und Risiken der digitalen Welt.
Die Handynutzungsordnung verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Förderung des Lernens mit digitalen Medien: Kinder sollen digitale Geräte sinnvoll und zielgerichtet im Unterricht einsetzen können.
- Vermeidung von Ablenkung und Störungen: Der Unterricht und das soziale Miteinander sollen frei bleiben von unnötigen Unterbrechungen.
- Schutz der Persönlichkeitsrechte: Fotos, Videos und Tonaufnahmen dürfen nur im pädagogischen Kontext und mit Zustimmung erfolgen.
- Prävention von Cybermobbing und Förderung digitaler Verantwortung: Kinder sollen lernen, respektvoll und verantwortungsvoll mit Medien umzugehen.
- Rechtssicherheit für Schule und Eltern: Klare Regeln schaffen Transparenz und Verlässlichkeit im Schulalltag.
Die Handynutzungsordnung wurde am 09. Oktober 2025 in folgender Fassung von der Schulkonferenz beschlossen.
Handynutzungsordnung
1. Grundsätze
Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz, Sicherheit und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.
2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag
2.1 Allgemeine Regelungen
Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt. Während des Schulbetriebs und der gesamten Betreuungszeit am Nachmittag müssen digitale Geräte ausgeschaltet oder im Flugmodus sein und in der Tasche aufbewahrt werden. Das Telefonieren auf dem Schulgelände mit den entsprechenden Geräten ist den Schülerinnen und Schülern nicht gestattet.
Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind untersagt.
2.2 Sonderregelungen
Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern mit Hilfe der Schultelefone kontaktieren.
Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind (Diabetes), erhalten eine Ausnahmegenehmigung. Diese Geräte dürfen jedoch ausschließlich zur Überwachung des Gesundheitszustandes genutzt werden.
Lehrkräfte und Schulpersonal sowie Mitarbeitende der Betreuungsformen sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen oder zu notwendigen Unterrichtszwecken im Klassenraum und dem Schulgelände nutzen.
3. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die Handyverordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffenden Entscheidungen sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen.
Verstoß Maßnahme
Erstmalige Missachtung der Regeln: I.d.R. Ermahnung durch Lehrkraft und ggf. Elternkontakt
Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung: I.d.R. Elternkontakt
Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen (Audio, Video oder Bild), Telefonate und heimliches Mithören): Elternkontakt, Information an die Schulleitung und individuelles Verbot der Mitnahme digitaler Geräte
Nutzung in Prüfungssituationen: Wertung als Täuschungsversuch
Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte): Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen
4. Kommunikation und Transparenz
Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.
5. Inkrafttreten und Überprüfung
Diese Ordnung tritt am 01.11.2025 in Kraft und wird bei Abänderungen durch die Schulkonferenz geprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.





