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Einschulung

  • Anmeldung an der Grundschule

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    Die Eltern schulpflichtig werdender Kinder melden ihr Kind bereits ab Mitte September des Vorjahres an der Grundschule an (Anmeldezeitraum 12.09.-31.10.2024). Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldebogen der Stadt Dortmund. Der Anmeldebogen geht den Eltern vorab postalisch von der Stadt Dortmund zu. 

    Tag der offenen Tür

    Am Tag der offenen Tür haben Eltern Gelegenheit, die Schule kennenzulernen. In der Zeit von 8.00-9.30 Uhr werden Schulführungen angeboten oder die Eltern besuchen den Unterricht in eine unserer Schulklassen. 

    Die Schulleitung sowie die Koordinatorin der OGS stehen im Forum für Fragen zur Verfügung. 

    Aufnahme und Aufnahmebescheid

    In Dortmund besteht grundsätzlich freie Grundschulwahl. Eltern dürfen ihr Kind also an einer beliebigen Grundschule anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht hingegen nur für die fußläufig nächstgelegene Schule und im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten. Sollte also die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigen, werden die Kinder nach den rechtlich vorgegebenen Aufnahmekriterien aufgenommen oder abgelehnt. Die zeitliche Reihenfolge der eingegangenen schriftlichen Anmeldungen wird bei dieser Entscheidung nicht berücksichtigt. 

    Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten die Eltern, in der Regel bis Mitte Januar, eine schriftliche Aufnahmebestätigung durch die Schule. Erst dann ist das Kind verbindlich an der Grundschule aufgenommen. 

    Anmeldegespräch und Schulspiel

    Im Januar, nach Versand der Aufnahmeschreiben, laden wir alle Eltern und Schulanfänger an die Schule ein. Die Schulleitung führt mit den Eltern ein kurzes Informations- und Anmeldegespräch (ca. 30 Minuten), die Schulanfänger und Schulanfängerinnen nehmen am sogenannten "Schulspiel", einer Schuleingangsdiagnostik teil.  Betreut von Lehrkräften der Schule durchlaufen die Schulanfänger*innen verschiedene Stationen, an denen spielerische Aufgaben zu allen Wahrnehmungsbereichen angeboten werden. Die Kinder zeigen, dass sie genau hinhören können, dass sie erzählen, Farben und Formen benennen und unterscheiden können, dass sie malen und mit der Schere schneiden können und einfache Bewegungsaufgaben durchführen können. Wenn unklar ist, ob das Kind die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, kann sich auch eine Sprachstandsüberprüfung anschließen. 

    Klassenbildung 

    Bei der Bildung der Klassenverbände berücksichtigen wir die Wohneinzugsbereiche unserer zukünftigen Schülerinnen und Schüler. Alternativ dürfen die Eltern eine Freundin oder einen Freund angeben, mit dem das Kind später in die Klasse geht. 

    Elterninformationsabend

    Im Mai/ Juni findet der Elterninformationsabend statt. Dabei erhalten die Eltern alle wesentlichen Informationen zum Einschulungstag und den ersten Schulwochen. 

    Schulrallye

    Im Zeitraum nach den Osterferien dürfen alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger an der Schulrallye teilnehmen. Die Schulrallye wird von Lehrkräften der Schule durchgeführt. Die Schulanfängerinnen und Schulanfänger erkunden das Schulgebäude und lernen Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen kennen. Der Schulrallye dauert ca. 45 Minuten. Die Einladung erfolgt per Email an die Erziehungsberechtigten. 

    Schupperstunde

    Die Schule lädt die Schulanfänger*innen zum Schnupperunterricht im zukünftigen Klassenverband ein. Sie lernen ihr zukünftige Klassenlehrerin, die Klassenkameraden und auch den Klassenraum kennen. 

    Einschulungsfeier

    Die Einschulungsfeier findet am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt. Sie beginnt mit einem ökumenischen Gottesdienst im Gemeindezentrum Aplerbecker Mark - Ev. Georgs-Kirchengemeinde, Aplerbecker-Mark-Straße 3, 44287 Dortmund. Nach einer Begrüßungsfeier in der Turnhalle der Schule, die von den älteren Schülerinnen und Schülern mitgestaltet wird, findet eine erste Unterrichtsstunde statt. Die Eltern und Gäste erwartet ein Elterncafé im Forum der Schule, das von den Schülerinnen und Schülern des 4. Jahrgangs betreut wird.

    Alle Termine zur Anmeldung und Einschulung finden Sie im Terminkalender der Schule. 

    Beachten Sie auch die FAQs zur Einschulung.

     

  • Die Offene Ganztagsbetreuung und die integrierte Zusatzbetreuung

    An der Aplerbecker-Mark-Grundschule sind zwei Betreuungsformen unter einem Dach etabliert. Damit kommt die Schule den unterschiedlichen Betreuungsbedarfen entgegen. Beide Betreuungsformen liegen in der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Dortmund (EKK).

    Die offene Ganztagsbetreuung (OGS)

    Die Offenen Ganztagsbetreuung bietet eine verlässliche Betreuung der Schüler*innen in der Zeit von 7.15 Uhr - 8.45 Uhr (Frühbetreuung) und von 11.45-16.00 Uhr (Hauptbetreuungszeit). Insgesamt stehen 230 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die monatlichen Elternbeiträge für dieses Angebot sind sozial gestaffelt und richten sich nach dem Jahreseinkommen. Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Offene Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung für Kinder, so ist in der Regel nur der höchste Beitrag für ein Kind zu entrichten. Die Elternbeitragssatzung der Stadt Dortmund finden Sie im Downloadbereich. 

    Die integrierte Zusatzbetreuung (früher Eulennestbetreuung)

    Die integrierte Zusatzbetreuung kann erfreulicherweise über das Schuljahr 2026/27 hinaus weitergeführt werden. Ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz wurde vor den Weihnachtsferien 2023/24 gefasst.  Es gelten folgende Rahmenbedingungen:

    Die integrierte Zusatzbetreuung bietet Platz für maximal 40 Kinder, die gemeinsam mit den OGS-Kindern betreut werden. Im Vergleich zur Offenen Ganztagsschule (OGS) sind die Betreuungszeiten und Angebote etwas eingeschränkter.

    Die integrierte Zusatzbetreuung bietet die  Möglichkeit der Teilnahme an der Frühbetreuung von 7.15 Uhr bis 8.45 Uhr sowie nach dem Unterricht eine Betreuungszeit bis maximal 14.00 Uhr. Die Teilnahme am Mittagessen für "Kaltesser" ist verpflichtend, während die Teilnahme an der Warmverpflegung der OGS leider nicht möglich ist.

    Ferienbetreuung kann ausschließlich in den Sommerferien (über einen Zeitraum von 3 Wochen an der eigenen Schule) in Anspruch genommen werden. Betreuungskinder haben die Möglichkeit, an der Hausaufgabenbetreuung der OGS teilzunehmen, während die Teilnahme an den AGs der OGS nicht vorgesehen ist.

    Ab dem Schuljahr 2023/24 werden auch die Beiträge für die integrierte Zusatzbetreuung von der Stadt Dortmund festgelegt. Informationen hierzu finden Sie in der Elternbeitragssatzung der Stadt Dortmund im Downloadbereich.

     

    OGS und integrierte Zusatzbetreuung im Vergleich (zum Vergrößern anklicken)

    OGS ZUsatzbetreuung

      

     

     

     

     

     

     

     

     

     

  • FAQs zur Schulanmeldung 2026/27

    Wir haben häufige Fragen zur Einschulung für Sie zusammengestellt. Für weitere Informationen sprechen Sie bitte die Schulleitung an. 

     

  • Schul-ABC

    {accordion title="A - Anmeldung" open="false"}

    Die Erziehungsberechtigten melden ihr schulpflichtig werdendendes Kind in der Regel in der ersten Novemberwoche eines jeden Schuljahres an der Grundschule an. Den genauen Termin der Anmeldewoche legt der Schulträger fest. Die Erziehungsberechtigten werden schriftlich durch die Stadt Dortmund über die Anmeldetermine informiert. Nach Erhalt dieses Schreibens verabreden die Erziehungsberechtigten einen Anmeldetermin mit dem Sekretariat (0231/ 50 20520)

    {accordion title="B - Beurlaubung"}

    Ein Schulkind kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss rechtzeitig (ein bis zwei Wochen vorher) schriftlich bei der Klassenlehrerin, ab 4 Tagen bei der Schulleitung beantragt werden. Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Schulfereien dürfen Schüler*innen nur in dringenden Ausnahmefällen durch die Schulleitung beurlaubt werden. 

    {accordion title="Bücherei im Eulennest"}

    Im Dachgeschoss der Schule ist die Eulennestbücherei untergebracht. Hier können sich unsere Schüler*innen Bücher ausleihen oder aber während der Öffnungszeiten und in den Klassenlesezeiten in der gemütlichen Leseecke schmöckern.
    Buchausleihe: zu den von der Klassenlehrerin angebotenen Zeiten

    Für die Ausleihe wird ein kostenloser Leserausweis benötigt, der bei der Klassenlehrerin beantragt werden kann (Nutzungsordnung und Antragsformular im Downloadbereich)

    {accordion title="C - Chor"}

    Gemeinsames Singen macht Spaß und stärkt das Wir-Gefühl. Unser Schulchor probt mittwochs in der 7. Unterrichtsstunde. Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgängen 2, 3 und 4 dürfen im Chor mitsingen. Besondere Highlights sind die regelmäßig stattfindenden Auftritte und Musicals.

    {accordion title="E - Elternarbeit"}

    Um das Schulleben vielfältig und anregend zu gestalten, ist die Schule auf die Unterstützung der Eltern angewiesen. Deshalb sind Sie immer gern gesehen und willkommen. Gremien der demokratischen Schulgemeinschaft sind die Klassen- und Schulpflegschaft sowie die Schulkonferenz. In allen Gremien können die Erziehungsberechtigten mitwirken und mitentscheiden.

    {accordion title="Elternsprechtag"}

    Die Schule bietet zwei Elternsprechtagswochen im Schuljahr an, zu denen die Erziehungsberechtigten schhriftlich eingeladen werden. Jeweils am Montag sowie an anderen mit der Klassenlehrerin abgestimmten Tagen in der Sprechtagswoche haben alle Erziehungsberechtigten Gelegenheit, mit den Klassen- und Fachlehrerinnen zu sprechen. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Terminübersicht.

    {accordion title="F - Förderverein"}

    Der Förderverein „Freunde und Förderer der Aplerbecker-Mark-Grundschule“ wird von engagierten Eltern der Schule geführt. Die gute Ausstattung der Aplerbecker-Mark-Grundschule mit Lern- und Lehrmaterialien ist zu großen Teilen dem Förderverein zu verdanken. Anschaffungen werden durch Mitgliederbeiträge, Spenden und Erlöse aus Schulfesten sowie anderer schulischer Veranstaltungen finanziert.
    Aufnahmeanträge für die Mitgliedschaft im Förderverein finden Sie im Downloadbereich.

    {accordion title="Fundsachen"}

    Fundsachen wie Turnbeute, Mützen und Jacken sammelt unser Hausmeister, Herr Burbach. Sollte Ihr Kind etwas in der Schule liegen gelassen oder verloren haben, hilft Herr Burbach gerne weiter.

    {accordion title="H - Handys und Smartwatches"}

    handynutzungsordnungDas Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat alle Schulen dazu aufgefordert, eine verbindliche Handynutzungsordnung zu erstellen. Ziel ist es, den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu fördern und zugleich einen geschützten Lern- und Lebensraum für alle Kinder sicherzustellen.

    Unsere Schule möchte mit dieser Regelung einen ausgewogenen Weg finden zwischen der Förderung des pädagogischen Lernens mit digitalen Medien und dem Schutz vor Ablenkung, Störungen und Risiken der digitalen Welt.

     

     


    Die Handynutzungsordnung verfolgt insbesondere folgende Ziele:

    • Förderung des Lernens mit digitalen Medien: Kinder sollen digitale Geräte sinnvoll und zielgerichtet im Unterricht einsetzen können.
    • Vermeidung von Ablenkung und Störungen: Der Unterricht und das soziale Miteinander sollen frei bleiben von unnötigen Unterbrechungen.
    • Schutz der Persönlichkeitsrechte: Fotos, Videos und Tonaufnahmen dürfen nur im pädagogischen Kontext und mit Zustimmung erfolgen.
    • Prävention von Cybermobbing und Förderung digitaler Verantwortung: Kinder sollen lernen, respektvoll und verantwortungsvoll mit Medien umzugehen.
    • Rechtssicherheit für Schule und Eltern: Klare Regeln schaffen Transparenz und Verlässlichkeit im Schulalltag.

    Die Handynutzungsordnung wurde am 09. Oktober 2025 in folgender Fassung von der Schulkonferenz beschlossen. 

    Handynutzungsordnung

    1. Grundsätze
    Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz, Sicherheit und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.

    2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag


    2.1 Allgemeine Regelungen
    Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt. Während des Schulbetriebs und der gesamten Betreuungszeit am Nachmittag müssen digitale Geräte ausgeschaltet oder im Flugmodus sein und in der Tasche aufbewahrt werden. Das Telefonieren auf dem Schulgelände mit den entsprechenden Geräten ist den Schülerinnen und Schülern nicht gestattet.

    Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind untersagt.

    2.2 Sonderregelungen
    Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern mit Hilfe der Schultelefone kontaktieren.

    Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind (Diabetes), erhalten eine Ausnahmegenehmigung. Diese Geräte dürfen jedoch ausschließlich zur Überwachung des Gesundheitszustandes genutzt werden.

    Lehrkräfte und Schulpersonal sowie Mitarbeitende der Betreuungsformen sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen oder zu notwendigen Unterrichtszwecken im Klassenraum und dem Schulgelände nutzen.

    3. Konsequenzen bei Verstößen
    Verstöße gegen die Handyverordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffenden Entscheidungen sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen.

    Verstoß Maßnahme

    Erstmalige Missachtung der Regeln:  I.d.R. Ermahnung durch Lehrkraft und ggf. Elternkontakt
    Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung:  I.d.R. Elternkontakt
    Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen (Audio, Video oder Bild), Telefonate und heimliches Mithören):  Elternkontakt, Information an die Schulleitung und individuelles Verbot der Mitnahme digitaler Geräte
    Nutzung in Prüfungssituationen:  Wertung als Täuschungsversuch
    Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte):  Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen

    4. Kommunikation und Transparenz
    Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.

    5. Inkrafttreten und Überprüfung
    Diese Ordnung tritt am 01.11.2025 in Kraft und wird bei Abänderungen durch die Schulkonferenz geprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.

     

     

     

     

    {accordion title="Hausaufgaben"}

    Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit. Die Kinder bekommen in der Regel täglich Hausaufgaben. Diese sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:

    für die Jahrgänge 1 und 2 in 30 Minuten
    für die Jahrgänge 3 und 4 in 45 Minuten

    Alle Schüler führen ein Hausaufgabenheft oder erhalten einen Hausaufgaben-Wochenplan.
    Sollten Schüler mit den angegebenen Zeiten zur Erledigung ihrer Hausaufgaben auch nach konzentrierter und zielgerichteter Arbeit nicht auskommen, so bitten wir um eine Benachrichtigung seitens der Eltern im Hausaufgabenheft oder in der Postmappe. Die Überprüfung der Hausaufgaben obliegt den Eltern.

    {accordion title="Hausschuhe"}

    In der Schule tragen alle Kinder aus Gründen der Sauberkeit in den Klassen Hausschuhe.

    {accordion title="G - Gemeinsames Lernen"}

    In unserer Schule lernen Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam. Unterstützt werden die Kinder von zwei Sonderschullehrkräften. 

    {accordion title="I - Infektionsschutz" }

    Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ansteckende Krankheiten ihres Kindes wie Masern, Scharlach, Röteln, Läuse etc. umgehend der Schule zu melden. Eine Übersicht über alle meldepflichtigen Krankheiten erhalten die Erziehungsberechtigten vor der Einschulung. Eine Übersicht finden Sie im Downloadbereich.

    {accordion title="K - Klassenpflegschaftssitzungen" }

    Innerhalb der ersten Wochen im Schuljahr finden in allen Jahrgängen die Klassenpflegschaftssitzungen statt. Die Lehrerinnen informieren die Eltern über Lerninhalte, Termine und alle wichtigen Dinge für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Eltern wählen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter aus ihren Reihen, die als Verbindungsglied zwischen Schule und Eltern dienen. Der/die Vorsitzende lädt zu weiteren Klassenpflegschaftsabenden ein.

    {accordion title="Krankmeldung"}

    Für die Krankmeldung Ihres Kindes nutzen Sie bitte den Anrufbeantworter im Sekretariat (0231 50 20520). Geben Sie bitte auch an, wenn Sie Ihr Kind für die OGS und Zusatzbetreuung entschuldigen möchten. Zusätzlich zur mündlichen Information wird ab dem ersten Krankheitstag eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten benötigt. Bei Erkrankung vor oder im Anschluss an die Ferien muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

    Nutzen Sie gerne unser

    {phocadownload view=file|id=27|text=Entschuldigungsformular|target=s}

    {accordion title="M - Mobilitätskonzept" }

    verkehrszähmerDas Verkehrszähmer-Programm ist ein ganzheitliches Schulwegkonzept für Grundschulen. Ziel ist, dass wieder mehr Kinder zu Fuß zur Schule gehen. Spielerisch lernen sie selbstständig, sicher und eigenverantwortlich mobil zu sein. Das Programm leistet so einen Beitrag zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung.

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