Einschulung
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Anmeldung an der Grundschule

Die Eltern schulpflichtig werdender Kinder melden ihr Kind bereits ab Mitte September des Vorjahres an der Grundschule an (Anmeldezeitraum 12.09.-31.10.2024). Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldebogen der Stadt Dortmund. Der Anmeldebogen geht den Eltern vorab postalisch von der Stadt Dortmund zu.
Tag der offenen Tür
Am Tag der offenen Tür haben Eltern Gelegenheit, die Schule kennenzulernen. In der Zeit von 8.00-9.30 Uhr werden Schulführungen angeboten oder die Eltern besuchen den Unterricht in eine unserer Schulklassen.
Die Schulleitung sowie die Koordinatorin der OGS stehen im Forum für Fragen zur Verfügung.
Aufnahme und Aufnahmebescheid
In Dortmund besteht grundsätzlich freie Grundschulwahl. Eltern dürfen ihr Kind also an einer beliebigen Grundschule anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht hingegen nur für die fußläufig nächstgelegene Schule und im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten. Sollte also die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigen, werden die Kinder nach den rechtlich vorgegebenen Aufnahmekriterien aufgenommen oder abgelehnt. Die zeitliche Reihenfolge der eingegangenen schriftlichen Anmeldungen wird bei dieser Entscheidung nicht berücksichtigt.
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten die Eltern, in der Regel bis Mitte Januar, eine schriftliche Aufnahmebestätigung durch die Schule. Erst dann ist das Kind verbindlich an der Grundschule aufgenommen.
Anmeldegespräch und Schulspiel
Im Januar, nach Versand der Aufnahmeschreiben, laden wir alle Eltern und Schulanfänger an die Schule ein. Die Schulleitung führt mit den Eltern ein kurzes Informations- und Anmeldegespräch (ca. 30 Minuten), die Schulanfänger und Schulanfängerinnen nehmen am sogenannten "Schulspiel", einer Schuleingangsdiagnostik teil. Betreut von Lehrkräften der Schule durchlaufen die Schulanfänger*innen verschiedene Stationen, an denen spielerische Aufgaben zu allen Wahrnehmungsbereichen angeboten werden. Die Kinder zeigen, dass sie genau hinhören können, dass sie erzählen, Farben und Formen benennen und unterscheiden können, dass sie malen und mit der Schere schneiden können und einfache Bewegungsaufgaben durchführen können. Wenn unklar ist, ob das Kind die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, kann sich auch eine Sprachstandsüberprüfung anschließen.
Klassenbildung
Bei der Bildung der Klassenverbände berücksichtigen wir die Wohneinzugsbereiche unserer zukünftigen Schülerinnen und Schüler. Alternativ dürfen die Eltern eine Freundin oder einen Freund angeben, mit dem das Kind später in die Klasse geht.
Elterninformationsabend
Im Mai/ Juni findet der Elterninformationsabend statt. Dabei erhalten die Eltern alle wesentlichen Informationen zum Einschulungstag und den ersten Schulwochen.
Schulrallye
Im Zeitraum nach den Osterferien dürfen alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger an der Schulrallye teilnehmen. Die Schulrallye wird von Lehrkräften der Schule durchgeführt. Die Schulanfängerinnen und Schulanfänger erkunden das Schulgebäude und lernen Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen kennen. Der Schulrallye dauert ca. 45 Minuten. Die Einladung erfolgt per Email an die Erziehungsberechtigten.
Schupperstunde
Die Schule lädt die Schulanfänger*innen zum Schnupperunterricht im zukünftigen Klassenverband ein. Sie lernen ihr zukünftige Klassenlehrerin, die Klassenkameraden und auch den Klassenraum kennen.
Einschulungsfeier
Die Einschulungsfeier findet am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt. Sie beginnt mit einem ökumenischen Gottesdienst im Gemeindezentrum Aplerbecker Mark - Ev. Georgs-Kirchengemeinde, Aplerbecker-Mark-Straße 3, 44287 Dortmund. Nach einer Begrüßungsfeier in der Turnhalle der Schule, die von den älteren Schülerinnen und Schülern mitgestaltet wird, findet eine erste Unterrichtsstunde statt. Die Eltern und Gäste erwartet ein Elterncafé im Forum der Schule, das von den Schülerinnen und Schülern des 4. Jahrgangs betreut wird.
Alle Termine zur Anmeldung und Einschulung finden Sie im Terminkalender der Schule.
Beachten Sie auch die FAQs zur Einschulung.
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Die Offene Ganztagsbetreuung und die integrierte Zusatzbetreuung
An der Aplerbecker-Mark-Grundschule sind zwei Betreuungsformen unter einem Dach etabliert. Damit kommt die Schule den unterschiedlichen Betreuungsbedarfen entgegen. Beide Betreuungsformen liegen in der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Dortmund (EKK).
Die offene Ganztagsbetreuung (OGS)
Die Offenen Ganztagsbetreuung bietet eine verlässliche Betreuung der Schüler*innen in der Zeit von 7.15 Uhr - 8.45 Uhr (Frühbetreuung) und von 11.45-16.00 Uhr (Hauptbetreuungszeit). Insgesamt stehen 230 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die monatlichen Elternbeiträge für dieses Angebot sind sozial gestaffelt und richten sich nach dem Jahreseinkommen. Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Offene Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung für Kinder, so ist in der Regel nur der höchste Beitrag für ein Kind zu entrichten. Die Elternbeitragssatzung der Stadt Dortmund finden Sie im Downloadbereich.
Die integrierte Zusatzbetreuung (früher Eulennestbetreuung)
Die integrierte Zusatzbetreuung kann erfreulicherweise über das Schuljahr 2026/27 hinaus weitergeführt werden. Ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz wurde vor den Weihnachtsferien 2023/24 gefasst. Es gelten folgende Rahmenbedingungen:
Die integrierte Zusatzbetreuung bietet Platz für maximal 40 Kinder, die gemeinsam mit den OGS-Kindern betreut werden. Im Vergleich zur Offenen Ganztagsschule (OGS) sind die Betreuungszeiten und Angebote etwas eingeschränkter.
Die integrierte Zusatzbetreuung bietet die Möglichkeit der Teilnahme an der Frühbetreuung von 7.15 Uhr bis 8.45 Uhr sowie nach dem Unterricht eine Betreuungszeit bis maximal 14.00 Uhr. Die Teilnahme am Mittagessen für "Kaltesser" ist verpflichtend, während die Teilnahme an der Warmverpflegung der OGS leider nicht möglich ist.
Ferienbetreuung kann ausschließlich in den Sommerferien (über einen Zeitraum von 3 Wochen an der eigenen Schule) in Anspruch genommen werden. Betreuungskinder haben die Möglichkeit, an der Hausaufgabenbetreuung der OGS teilzunehmen, während die Teilnahme an den AGs der OGS nicht vorgesehen ist.
Ab dem Schuljahr 2023/24 werden auch die Beiträge für die integrierte Zusatzbetreuung von der Stadt Dortmund festgelegt. Informationen hierzu finden Sie in der Elternbeitragssatzung der Stadt Dortmund im Downloadbereich.
OGS und integrierte Zusatzbetreuung im Vergleich (zum Vergrößern anklicken)
Anmeldung und weitere Informationen zur OGS und integrierten Zusatzbetreuung
In jedem Schuljahr werden sämtliche Betreuungsplätze an unserer Schule neu vergeben. Dies betrifft auch die Plätze der Bestandkinder, für die ebenfalls jährlich eine erneute Anmeldung erforderlich ist. Die Anmeldung erfolgt durch das Einreichen der Anmeldeunterlagen bis spätestens 15. Februar eines jeden Jahres. Wir bitten die Erziehungsberechtigten, diesen Termin zu beachten, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
Bei der Vergabe der Plätze werden die durch die Schulkonferenz festgelegten Vergabekriterien angewandt.
Für alle Fragen rund um die Anmeldung stehen Ihnen sowohl die Schulleitung als auch die Leitung der Offenen Ganztagsschule gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anmeldeunterlagen und weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.
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Mittagessen
Wir legen Wert auf eine ausgewogene, abwechslungsreiche und gesunde Ernährung. Neben einem sehr schmackhaften warmen Mittagessen gibt es auch die Möglichkeit, das mitgebrachte Essen (Brotdose) durch Obst, Salat- und Gemüsebeilage sowie durch einen Nachtisch zu ergänzen (Angebot für die sog. Kaltesser). Getränke wie Wasser, Tee, Milch und Saftschorlen werden ebenfalls angeboten.
Für die Teilnahme an des Essensangeboten fallen zusatzliche Kosten an.Hausaufgaben
Unsere Schüler*innen haben Gelegenheit, ihre Hausaufgaben in der OGS anzufertigen. Betreut werden die Hausgaben durch Lehrkräfte, Mitarbeiter der OGS sowie Lehramtsstudierende. Wir achten auf angemessene Gruppengrößen und belassen die Kinder vorzugsweise im Klassenverband.
Freizeit und AGs
Mit unseren Nachmittagsangeboten kommen wir den Bedürfnissen unserer Schüler*innen entgegen. Wir bieten offene Angebote aus den Bereichen Basteln, Werken, Experimentieren, Spiel und Sport, Entspannung, Ernährung, Naturerfahrungen, Tanz und Theater und vieles mehr. Zudem finden AGs statt, bei denen sich unsere Schüler*innen über einen längeren Zeitraum intensiver mit einem Thema auseinandersetzen können. Dazu zählen beispielsweise Ballsport-AGs (z.B. im Handball, Fußball oder Basketball) sowie die Computer- oder die Schach-AG.
Betreuungszeiten in den Ferien
Auch in den Ferien sowie an weiteren unterrichtsfreien Tagen bietet unsere OGS verlässliche Betreuungszeiten für Ihr KInd an. Ist die OGS in den Ferien geschlossen, kann das Kind an einer anderen wohnortnahen Einrichtung betreut werden. Eine Ausnahme bilden die Weihnachtsferien, in denen in der Regel keine Betreuung stattfindet.
Die Erziehungsberechtigten melden den Betreuungsbedarf in den Ferien bitte rechtzeitig bei der OGS-Leitung an.
Eine Übersicht über die Ferienöffnungszeiten finden Sie hier:
Das Betreuungsteam der OGS und Zusatzbetreuung
Unsere Schüler*innen werden von qualifizierten Sozialpädagog*innen, pädagogischen Mitarbeiter*innen und Lehramtsstudierenden betreut. Die Leitung der OGS und der integrierten Zusatzbetreuung hat Frau Badke.
Elternbeirat und Kommunikation per Schoolfox
Ein enger Kontakt zu den Erzieungsberechtigten ist uns wichtig. Für einen konstruktiven Austausch haben wird den OGS-Beirat der Eltern eingerichtet. Jede Klasse ist durch ein Elternmitglied im OGS-Beirat vetreten. Es finden regelmäßge Treffen des Gremiums mit der Schulleitung und der OGS-Leitung statt.
Für den schnellen, digitalen Austausch mit den Erziehungsberechtigten hat der Träger den Schulmessenger "Schoolfox" angeschafft. Über Schoolfox erhalten die Eltern zeitnah alle wichtigen Informationen und sie können die Mitarbeiter der OGS und der Zusatzbetreuung ihrerseits komfortabel kontaktieren.
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FAQs zur Schulanmeldung 2026/27
Wir haben häufige Fragen zur Einschulung für Sie zusammengestellt. Für weitere Informationen sprechen Sie bitte die Schulleitung an.
Welche Kinder werden im Schuljahr 2026/27 schulpflichtig?
Alle Kinder im Geburtszeitraum zwischen dem 01.10.2019 und dem 30.09.2020 werden im Schuljahr 2026/27 schulpflichtig.
Die Eltern dieser Kinder werden ab dem 15.09.2025 vom Schulträger, der Stadt Dortmund, angeschrieben und zur schriftlichen Anmeldung ihres Kindes vom 16.09.- 15.11.2025 an einer Grundschule aufgefordert.Wann können die Kinder an der Grundschule angemeldet werden?
Kinder, die im Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, können im Zeitraum zwischen 16.09.- spätestens 15.11.2025 an einer Dortmunder Grundschule angemeldet werden.
Wie läuft die Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/27 ab?
Ab 15.09.2025 erhalten Eltern schulpflichtig werdender Kinder von der Stadt Dortmund eine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung ihres Kindes an einer Grundschule sowie weiteren Informationen zum Anmeldeverfahren. Diesem Schreiben liegt der Anmeldebogen bei, den die Eltern bitte ausfüllen, ggf. notwendige Unterlagen beifügen und bis spätestens 15.11.2025 mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten an die gewünschte Grundschule senden.
Ein persönliches Anmelde- und Informationsgespräch sowie ein Schulspiel für das Kind wird die Aplerbecker-Mark-Grundschule nach der Aufnahmebestätigung im Januar anbieten.
In der Stadt Dortmund kann die Grundschule frei gewählt werden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nur für die fußläufig nächstgelegene Grundschule im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten.
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten die Eltern bis Januar 2026 eine schriftliche Aufnahmebestätigung durch die Schule. Erst dann ist das Kind verbindlich an der Schule aufgenommen.An wie vielen Grundschulen darf ich mein Kind anmelden?
Das Kind darf nur an einer Dortmunder Grundschule angemeldet werden. Doppelanmeldungen sind nicht zulässig.
Wie kann ich mein/unser Kind für die Offene Ganztagsbetreuung (OGS) oder die Integrierte Zusatzbetreuung anmelden?
Bis zum 15. Februar 2026 (Ausschlussfrist) stellen die Eltern einen Antrag auf Aufnahme in die OGS für das kommende Schuljahr.
Das Antragsformular, die Formulare für den Nachweis der Berufstätigkeit sowie weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.
Der Aufnahmeantrag kann bereits zeitnah nach der Anmeldung des Kindes, auch vor dem Erhalt der Aufnahmebestätigung, gestellt werden.
Die Vergabe der OGS-Plätze erfolgt in der Regel bis Ende März des jeweiligen Jahres unter Berücksichtigung der Vergabekriterien (siehe Information im Downloadbereich).
Die Reihenfolge des Eingangs der Anträge wird bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt.
{phocadownload view=category|id=1|target=s}Kann ein Kind vorzeitig eingeschult werden (Kann-Kinder)?
Kinder, die nach dem Stichtag 30.09.2020 sechs Jahre alt werden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern angemeldet werden.
Da die Eltern dieser Kinder kein Schreiben von der Stadt Dortmund erhalten, nehmen sie von sich aus telefonisch Kontakt zu der gewünschten Grundschule auf.
Die Schulleitung berät die Erziehungsberechtigten hinsichtlich der Aufnahmeentscheidung.Das Anmeldeformular erhalten Sie über unser Sekretariat.
Unser Kind benötigt besonderen oder sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf.
Sollte Ihr Kind bereits im Kindergarten durch eine Integrationskraft begleitet werden, informieren Sie uns bitte darüber (sehr gern bereits über den Anmeldebogen oder telefonisch). Wir nehmen dann noch einmal gesondert Kontakt zu Ihnen auf.
Sollten Sie ärztliche Gutachten vorlegen können, wären wir über die entsprechenden Informationen dankbar.
Sollten Sie bereits jetzt wissen, dass Sie Ihr Kind an einer Förderschule anmelden möchten, führt die zuständige Grundschule vorab ein Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs durchführen. Nehmen Sie bitte diesbezüglich Kontakt zu uns auf.
Wann kann ein Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden?
Die Rückstellung vom Schulbesuch ist nur unter besonderen Umständen möglich. Eltern, die eine Rückstellung vom Schulbesuch für ihr Kind wünschen, nehmen bitte Kontakt zur Schulleitung auf.
Kann unser Kind Herkunftssprachlichen Unterricht erhalten?
Der Herkunftssprachliche Unterricht (kurz: HSU) ist ein Angebot des Landes NRW für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10, die mit zwei oder mehr Sprachen aufwachsen.
Der Unterricht wird nach Vorgaben des Landes erteilt und steht unter seiner Schulaufsicht.
Er ist gedacht für alle Schülerinnen und Schüler die Grundkenntnisse in der jeweiligen Herkunftssprache mitbringen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Der HSU findet zusätzlich zum Schulunterricht statt, vorwiegend am Nachmittag und meistens an einer anderen Schule, nicht an der Schule, die Ihr Kind besucht.Weitere Informationen finden Sie im Flyer zum HSU in Dortmund
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Bei Interesse nimmt das Sekretariat gerne Ihre Anmeldung zum Herkunftssprachlichen Unterricht entgegen. Beachten Sie bitte die Abgabefrist 15. Januar 2025
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Auskunft bei Fragen erteilt die Schulleitung.
Wann findet die schulärztliche Einschulungsuntersuchung statt?
Üblicherweise wird jedes schulpflichtige Kind vor der Einschulung zur schulärztlichen Einschulungsuntersuchung eingeladen. Die Untersuchung findet in der Regel statt, wenn das Kind das 6. Lebensjahr vollendet hat.
Findet der Tag der offenen Tür in diesem Jahr statt?
Unsere Schulguides bieten am Tag der offenen Tür Führungen durch die Schule an. Die Schulleitung und die OGS-Koordinatorin steht für Fragen zur Verfügung. Den Termin des Tags der offenen Tür entnehmen Sie bitte der Terminübersicht auf dieser Homepage.
Die Schule stellt sich hier in einem kleinen Video vor.
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Findet das Schulspiel in diesem Jahr statt?
Beim Schulspiel möchten wir Ihr Kind schon vor Schuleintritt kennenlernen. Dazu laden wir unsere Schulanfängerinnen und Schulanfänger kurz nach dem Versand der Aufnahmezusagen im Januar noch einmal in die Schule ein. Das Schulspiel findet in einem spielerischen Rahmen statt. Einzeln oder in Kleingruppen lösen die Kinder Aufgaben. Dies sind neben Bewegungsspielen auch Aufgaben zur Seh- und Hörwahrnehmung, zum Wortschatz und zum mathematischen Vorwissen. Zudem sollen die Kinder Aufgaben mit Schere und Buntstiften lösen. Grundlage des Schulspiels ist das Schulfähigkeitsprofil des Landes NRW.
Die Schulleitung informiert die Eltern währenddessen über Fragen zur Einschulung.
Findet ein Elterninformationsabend für die Eltern der Schulanfänger statt?
Der Elterninformationsabend für die Eltern der Schulanfänger findet im Mai/ Juni vor der Einschulung statt. Dort werden alle Fragen rund um den Einschulungstag und die ersten Schulwochen beantwortet.
Den Termin entnehmen Sie bitte der Terminübersicht auf dieser Homepage.
Findet in diesem Jahr ein Schnuppertag für die Schulanfänger statt?
Beim Schnuppertag lernen die Schulanfänger bereits vor der Einschulung ihre Klasse und die neue Klassenlehrerin kennnen. Üblicherweise findet der Schnuppertag im Mai/ Juni vor der Einschulung statt.
Den Termin entnehmen Sie bitte der Terminübersicht auf dieser Homepage.
Wie erhalten Erziehungsberechtigte Antworten auf weitere Fragen zur Einschulung?
Auskünfte erteilt die Schulleitung. Wir beraten Sie gerne. Bitte nehmen Sie gerne auch telefonisch Kontakt zu uns auf.
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Schul-ABC
{accordion title="A - Anmeldung" open="false"}
Die Erziehungsberechtigten melden ihr schulpflichtig werdendendes Kind in der Regel in der ersten Novemberwoche eines jeden Schuljahres an der Grundschule an. Den genauen Termin der Anmeldewoche legt der Schulträger fest. Die Erziehungsberechtigten werden schriftlich durch die Stadt Dortmund über die Anmeldetermine informiert. Nach Erhalt dieses Schreibens verabreden die Erziehungsberechtigten einen Anmeldetermin mit dem Sekretariat (0231/ 50 20520)
{accordion title="B - Beurlaubung"}
Ein Schulkind kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss rechtzeitig (ein bis zwei Wochen vorher) schriftlich bei der Klassenlehrerin, ab 4 Tagen bei der Schulleitung beantragt werden. Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Schulfereien dürfen Schüler*innen nur in dringenden Ausnahmefällen durch die Schulleitung beurlaubt werden.
{accordion title="Bücherei im Eulennest"}
Im Dachgeschoss der Schule ist die Eulennestbücherei untergebracht. Hier können sich unsere Schüler*innen Bücher ausleihen oder aber während der Öffnungszeiten und in den Klassenlesezeiten in der gemütlichen Leseecke schmöckern.
Buchausleihe: zu den von der Klassenlehrerin angebotenen ZeitenFür die Ausleihe wird ein kostenloser Leserausweis benötigt, der bei der Klassenlehrerin beantragt werden kann (Nutzungsordnung und Antragsformular im Downloadbereich)
{accordion title="C - Chor"}
Gemeinsames Singen macht Spaß und stärkt das Wir-Gefühl. Unser Schulchor probt mittwochs in der 7. Unterrichtsstunde. Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgängen 2, 3 und 4 dürfen im Chor mitsingen. Besondere Highlights sind die regelmäßig stattfindenden Auftritte und Musicals.
{accordion title="E - Elternarbeit"}
Um das Schulleben vielfältig und anregend zu gestalten, ist die Schule auf die Unterstützung der Eltern angewiesen. Deshalb sind Sie immer gern gesehen und willkommen. Gremien der demokratischen Schulgemeinschaft sind die Klassen- und Schulpflegschaft sowie die Schulkonferenz. In allen Gremien können die Erziehungsberechtigten mitwirken und mitentscheiden.
{accordion title="Elternsprechtag"}
Die Schule bietet zwei Elternsprechtagswochen im Schuljahr an, zu denen die Erziehungsberechtigten schhriftlich eingeladen werden. Jeweils am Montag sowie an anderen mit der Klassenlehrerin abgestimmten Tagen in der Sprechtagswoche haben alle Erziehungsberechtigten Gelegenheit, mit den Klassen- und Fachlehrerinnen zu sprechen. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Terminübersicht.
{accordion title="F - Förderverein"}
Der Förderverein „Freunde und Förderer der Aplerbecker-Mark-Grundschule“ wird von engagierten Eltern der Schule geführt. Die gute Ausstattung der Aplerbecker-Mark-Grundschule mit Lern- und Lehrmaterialien ist zu großen Teilen dem Förderverein zu verdanken. Anschaffungen werden durch Mitgliederbeiträge, Spenden und Erlöse aus Schulfesten sowie anderer schulischer Veranstaltungen finanziert.
Aufnahmeanträge für die Mitgliedschaft im Förderverein finden Sie im Downloadbereich.{accordion title="Fundsachen"}
Fundsachen wie Turnbeute, Mützen und Jacken sammelt unser Hausmeister, Herr Burbach. Sollte Ihr Kind etwas in der Schule liegen gelassen oder verloren haben, hilft Herr Burbach gerne weiter.
{accordion title="H - Handys und Smartwatches"}
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat alle Schulen dazu aufgefordert, eine verbindliche Handynutzungsordnung zu erstellen. Ziel ist es, den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu fördern und zugleich einen geschützten Lern- und Lebensraum für alle Kinder sicherzustellen.Unsere Schule möchte mit dieser Regelung einen ausgewogenen Weg finden zwischen der Förderung des pädagogischen Lernens mit digitalen Medien und dem Schutz vor Ablenkung, Störungen und Risiken der digitalen Welt.
Die Handynutzungsordnung verfolgt insbesondere folgende Ziele:- Förderung des Lernens mit digitalen Medien: Kinder sollen digitale Geräte sinnvoll und zielgerichtet im Unterricht einsetzen können.
- Vermeidung von Ablenkung und Störungen: Der Unterricht und das soziale Miteinander sollen frei bleiben von unnötigen Unterbrechungen.
- Schutz der Persönlichkeitsrechte: Fotos, Videos und Tonaufnahmen dürfen nur im pädagogischen Kontext und mit Zustimmung erfolgen.
- Prävention von Cybermobbing und Förderung digitaler Verantwortung: Kinder sollen lernen, respektvoll und verantwortungsvoll mit Medien umzugehen.
- Rechtssicherheit für Schule und Eltern: Klare Regeln schaffen Transparenz und Verlässlichkeit im Schulalltag.
Die Handynutzungsordnung wurde am 09. Oktober 2025 in folgender Fassung von der Schulkonferenz beschlossen.
Handynutzungsordnung
1. Grundsätze
Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz, Sicherheit und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag
2.1 Allgemeine Regelungen
Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt. Während des Schulbetriebs und der gesamten Betreuungszeit am Nachmittag müssen digitale Geräte ausgeschaltet oder im Flugmodus sein und in der Tasche aufbewahrt werden. Das Telefonieren auf dem Schulgelände mit den entsprechenden Geräten ist den Schülerinnen und Schülern nicht gestattet.Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind untersagt.
2.2 Sonderregelungen
Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern mit Hilfe der Schultelefone kontaktieren.Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind (Diabetes), erhalten eine Ausnahmegenehmigung. Diese Geräte dürfen jedoch ausschließlich zur Überwachung des Gesundheitszustandes genutzt werden.
Lehrkräfte und Schulpersonal sowie Mitarbeitende der Betreuungsformen sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen oder zu notwendigen Unterrichtszwecken im Klassenraum und dem Schulgelände nutzen.
3. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die Handyverordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffenden Entscheidungen sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen.Verstoß Maßnahme
Erstmalige Missachtung der Regeln: I.d.R. Ermahnung durch Lehrkraft und ggf. Elternkontakt
Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung: I.d.R. Elternkontakt
Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen (Audio, Video oder Bild), Telefonate und heimliches Mithören): Elternkontakt, Information an die Schulleitung und individuelles Verbot der Mitnahme digitaler Geräte
Nutzung in Prüfungssituationen: Wertung als Täuschungsversuch
Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte): Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen4. Kommunikation und Transparenz
Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.5. Inkrafttreten und Überprüfung
Diese Ordnung tritt am 01.11.2025 in Kraft und wird bei Abänderungen durch die Schulkonferenz geprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.{accordion title="Hausaufgaben"}
Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit. Die Kinder bekommen in der Regel täglich Hausaufgaben. Diese sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:
für die Jahrgänge 1 und 2 in 30 Minuten
für die Jahrgänge 3 und 4 in 45 MinutenAlle Schüler führen ein Hausaufgabenheft oder erhalten einen Hausaufgaben-Wochenplan.
Sollten Schüler mit den angegebenen Zeiten zur Erledigung ihrer Hausaufgaben auch nach konzentrierter und zielgerichteter Arbeit nicht auskommen, so bitten wir um eine Benachrichtigung seitens der Eltern im Hausaufgabenheft oder in der Postmappe. Die Überprüfung der Hausaufgaben obliegt den Eltern.{accordion title="Hausschuhe"}
In der Schule tragen alle Kinder aus Gründen der Sauberkeit in den Klassen Hausschuhe.
{accordion title="G - Gemeinsames Lernen"}
In unserer Schule lernen Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam. Unterstützt werden die Kinder von zwei Sonderschullehrkräften.
{accordion title="I - Infektionsschutz" }
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ansteckende Krankheiten ihres Kindes wie Masern, Scharlach, Röteln, Läuse etc. umgehend der Schule zu melden. Eine Übersicht über alle meldepflichtigen Krankheiten erhalten die Erziehungsberechtigten vor der Einschulung. Eine Übersicht finden Sie im Downloadbereich.
{accordion title="K - Klassenpflegschaftssitzungen" }
Innerhalb der ersten Wochen im Schuljahr finden in allen Jahrgängen die Klassenpflegschaftssitzungen statt. Die Lehrerinnen informieren die Eltern über Lerninhalte, Termine und alle wichtigen Dinge für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Eltern wählen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter aus ihren Reihen, die als Verbindungsglied zwischen Schule und Eltern dienen. Der/die Vorsitzende lädt zu weiteren Klassenpflegschaftsabenden ein.
{accordion title="Krankmeldung"}
Für die Krankmeldung Ihres Kindes nutzen Sie bitte den Anrufbeantworter im Sekretariat (0231 50 20520). Geben Sie bitte auch an, wenn Sie Ihr Kind für die OGS und Zusatzbetreuung entschuldigen möchten. Zusätzlich zur mündlichen Information wird ab dem ersten Krankheitstag eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten benötigt. Bei Erkrankung vor oder im Anschluss an die Ferien muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Nutzen Sie gerne unser
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{accordion title="M - Mobilitätskonzept" }
Das Verkehrszähmer-Programm ist ein ganzheitliches Schulwegkonzept für Grundschulen. Ziel ist, dass wieder mehr Kinder zu Fuß zur Schule gehen. Spielerisch lernen sie selbstständig, sicher und eigenverantwortlich mobil zu sein. Das Programm leistet so einen Beitrag zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung.
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Aktuelles
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Kontakt
Aplerbecker-Mark-Grundschule
Schwerter Straße 269
44287 Dortmund
Telefon: 0231- 50-20520
Öffnungszeiten des Sekretariats:
montags bis freitags
7.30 – 12.30 Uhr
OGS/ Betreuung:
Telefon: 0231- 50 20532
Entschuldigungsformular.pdf
PDF-Dokument [ 77KB]





